Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Beschaffenheitsvereinbarungen
Wie der BGH in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10. April 2024, Az.: VIII ZR 161/23) entschieden hat, erstreckt sich
in Fällen einer ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Beschaffenheit einer Sache im Sinne von § 434 BGB-
ein vereinbarter allgemeiner Haftungsausschluss für Sachmängel nicht auf das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit,
sondern nur auf sonstige Mängel des Kaufgegenstandes.
(mehr...)
Verabschiedung sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz zum 01.11.2024
Der Bundestag hat am 12. April 2024 ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, welches nicht der Zustimmung des
Bundesrates bedarf. Nach diesem Gesetz (§ 2 SBGG - E) kann jede Person, die in Geschlechtsidentität von ihrem
Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt durch einfache Erklärung eine
Änderung des Geschlechtseintrages bewirken.
(mehr...)
Wegfall Nebenkostenprivileg (Kabelanschlusskosten) zum 30. Juni 2024
Das Gesetz zum Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs ist bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten, jedoch
läuft die Übergangsfrist am 30. Juni 2024 aus, was bedeutet, dass spätestens ab dem 1 Juli 2024 Mieter
von Mehrfamilienhäusern deren Fernsehempfangsart frei wählen können.
(mehr...)
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten STEINHART Rechtsanwälte.
In einer sich immer weiter spezialisierenden Welt werden die Fragen und Aufgabenstellungen für den Juristen so vielfältig, dass eine
Kanzlei alleine das gesamte juristische Spektrum heute kaum noch abdecken kann. Es ist daher wichtig, sich in einem Netzwerk von
Rechtsanwälten und Spezialisten zu bewegen, um dem Mandanten eine optimierte rechtliche Betreuung bieten zu können.
Wir verstehen uns daher als eine „Jura-Manufaktur“, bei der der Mandant und das Recht im Vordergrund stehen.
Die Kanzlei liegt in Bad Camberg ( Rhein-Main-Gebiet ). Wir sind eine Fachanwaltskanzlei im Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
sowie im gesamten Immobilienrecht. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen aber auch das Arbeitsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht.