Bundesministerium veröffentlicht Gesetzesentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und den Landgerichten
Bis dato gilt eine Streitwertgrenze von € 5.000,00 für die Zuständigkeit ausschließlich zu den
Amtsgerichten, zusätzlich besondere Sonderzuweisungen: So sind beispielsweise sind sämtliche Streitigkeiten
in der Wohnraummiete den Amtsgerichten zugewiesen, unabhängig vom Streitwert oder Gegenstandswert.
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Der Bundesrat hat nun den sogenannten KostBRÄG 2025 zugestimmt. Hierin enthalten ist auch eine Anpassung der
Rechtsanwaltsvergütung. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist im Augenblick noch offen.
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Mieten in Ballungszentren steigen – Kaufpreise tendenziell stabil
Laut einem Bericht von NTV Wirtschaft vom 3. Februar 2025 auf der Basis einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft
Köln sind im 4. Quartal 2024 die Neuvertragsmieten um durchschnittlich 4,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.
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