Kanzleiprofil
Seit über 25 Jahren schenken private Mandanten, aber auch Unternehmungen, Freiberufler und
Institutionen, wie Stiftungen oder Kommunalverwaltungen, unserer Kanzlei ihr Vertrauen. Der
Inhaber der Kanzlei entstammt einer Familie von Juristen - schon der Urgroßvater war
Richter.
Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:
Immobilien- und Mietrecht
Rechtsanwalt Steinhart ist Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie akkreditierter
Berater von Haus und Grund Limburg e. V. für den
Bereich Bad Camberg, zugleich auch Beisitzer im Vorstand. Er ist zudem zweiter Vorsitzender im Förderkreis der
Fachanwaltschaft Miet-und Wohnungseigentumsrecht e.V. Frankfurt am Main. Als
Verwaltungsratsmitglied der Kirche hat RA Steinhart mehrere Jahre den Bereich Pachten- und
Liegenschaften betreut, so dass die Kanzlei über große, langjährige Erfahrung
im Miet- und Pachtrecht verfügt.
Frau Kollegin Uhlenbrauck hat aufgrund deren Vita mehrjährige Erfahrungen im Bereich Real Estate und mit
Sale-and-lease-back Verträgen anhand internationaler Projekte. Diese steht Ihnen auch bei der Abwicklung
größerer (mietrechtlicher) Projekte zur Verfügung.
Wir vertreten überwiegend institutionelle Vermieter und viele private Vermieter mit einem größeren Bestand
in allen Fragen rund um das Mietrecht und das Immobilieneigentum. Gerne begleiten wir Sie bei
Immobiliengeschäften, wie Übertragung und Verkauf und beraten Sie – wir empfehlen Notare,
denen wir vertrauen. Die Kanzlei verfügt über exzellente Beziehungen zu hiesigen Architekturbüros, Planern, Statikern und Denkmalschützern.
Wenn nötig, setzen wir Ihre Rechte in den genannten Schwerpunkten auch gerichtlich durch.
Diese umfassen
- das Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Immobilien- und Grundstücksrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Leasingverträge, Miete von beweglichen Gegenständen (bsp. Baumaschinen, etc.), Lizenzverträge,
- Maklerrecht und Nachbarrecht.
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Arbeitsrecht
Im Bereich des Individualarbeitsrechts verfügt Rechtsanwalt Steinhart und Rechtsanwältin Uhlenbrauck über langjährige Erfahrung.
Diese reicht vom Bearbeiten und Aktualisieren der Arbeitsverträge unserer gewerblichen Mandanten bis zur gerichtlichen Vertretung in
Kündigungsschutzprozessen oder Lohnprozessen. Dies umfasst auch das Verhandeln von Aufhebungsverträgen.
Hier konnte unsere Kanzlei in den letzten Jahren gerade im Bankensektor respektable Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen.
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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Der strafrechtliche Bereich ist ein sensibles Thema. Wir arbeiten hier effektiv und geräuschlos in engster Abstimmung mit den betroffenen
Mandanten. Da jeder Beschuldigte das Recht hat, sich bis zu drei Verteidiger zu nehmen, arbeiten wir in Strafsachen von besonderem Umfang im
Einzelfall mit Herrn Dr. jur. Andreas Hohnel, Fachanwalt für Strafrecht (Frankfurt am Main) zusammen.
Vertragsgestaltung
Frau Kollegin Verena Uhlenbrauck verfügt über langjährige Kenntnisse im Bereich der Vertragsverhandlungen und
Vertragsgestaltung.
Insbesondere aufgrund deren Erfahrungen mit umfangreichen Verhandlungen von Verträgen mit großen
Finanzvolumina mit internationalen Unternehmen greifen wir auf Kollegin Uhlenbraucks Expertise bei komplexen Vertragsverhandlungen
zurück, sei es im Bereich des Arbeitsrechtes, oder bei Fragen im Bereich des Mietrechts.
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Sportbootrecht
Aufgrund privater Interessen, der Vita von Rechtsanwalt Steinhart und der damit zusammenhängenden Beziehungen in Bereichen der
Marine und der Seefahrt hat die Kanzlei in der Vergangenheit zahlreiche Fälle mit einem maritimen Bezug und aus dem Bereich des
Sportbootrechts vertreten.
Etwa die Abwicklung von Yachtschäden, die Vertragsgestaltung von Crew- und Charterverträgen oder
bei Problemen mit Werkverträgen der Boote in der Werft.
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Energierecht
Frau Kollegin Uhlenbrauck verfügt über jahrelange profunde Kenntnisse im Bereich des Energierechts. Die Rechtsnormen
im Bereich der Energiewirtschaft umfassen die Erzeugung, die Verteilung, den Transport, den Verbrauch und die Einsparung von
Energie.
Die Expertise umfasst dabei zusätzlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Bundesimmissionsschutzgenehmigungen von
Anlagen der erneuerbaren Energien, sowie Vergütungsregelungen von Energieanlagen.
Weiterbildung, insbesondere in den Gebieten, die als Tätigkeitsschwerpunkte ausgewiesen werden, ist für uns
selbstverständlich. Neben dem Besuch von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, gehören wir Vereinigungen und
Interessengemeinschaften der Anwaltschaft an.
Wir publizieren in Zeitschriften und/ oder halten Vorträge.
Die Kanzlei bildet regelmäßig und gerne Praktikanten, Auszubildende und Rechtsreferendare aus.