Kanzleiprofil
Seit über 20 Jahren schenken private Mandanten, aber auch Unternehmungen, Freiberufler und
Institutionen, wie Stiftungen oder Kommunalverwaltungen, unserer Kanzlei ihr Vertrauen. Der
Inhaber der Kanzlei entstammt einer Familie von Juristen - schon der Urgroßvater war
Richter.
Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:
Immobilien- und Mietrecht
Rechtsanwalt Steinhart ist Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie akkreditierter
Berater von Haus und Grund Limburg e. V. für den
Bereich Bad Camberg, zugleich auch Beisitzer im Vorstand. Er ist zudem Mitglied im Förderkreis der
Fachanwaltschaft Miet-und Wohnungseigentumsrecht e.V. Frankfurt am Main. Als
Verwaltungsratsmitglied der Kirche hat RA Steinhart mehrere Jahre den Bereich Pachten- und
Liegenschaften betreut, so dass die Kanzlei über große, langjährige Erfahrung
im Miet- und Pachtrecht verfügt.
Wir vertreten überwiegend institutionelle Vermieter und viele private Vermieter mit einem größeren Bestand
in allen Fragen rund um das Mietrecht und das Immobilieneigentum. Gerne begleiten wir Sie bei
Immobiliengeschäften, wie Übertragung und Verkauf und beraten Sie – wir empfehlen Notare,
denen wir vertrauen. Die Kanzlei verfügt über exzellente Beziehungen zu hiesigen Architekturbüros, Planern, Statikern und Denkmalschützern.
Wenn nötig, setzen wir Ihre Rechte in den genannten Schwerpunkten auch gerichtlich durch.
Dies umfaßt
- das Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Immobilien- und Grundstücksrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Leasingverträge, Miete von beweglichen Gegenständen (bsp. Baumaschinen, etc.), Lizenzverträge,
- Maklerrecht und Nachbarrecht.
Arbeitsrecht
Im Bereich des Individualarbeitsrechts verfügt Rechtsanwalt Steinhart über langjährige Erfahrung.
Diese reicht vom Bearbeiten und Aktualisieren der Arbeitsverträge unserer gewerblichen Mandanten bis zur gerichtlichen Vertretung in
Kündigungsschutzprozessen oder Lohnprozessen. Dies umfasst auch das Verhandeln von Aufhebungsverträgen.
Hier konnte unsere Kanzlei in den letzten Jahren gerade im Bankensektor respektable Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Der strafrechtliche Bereich ist ein sensibles Thema. Wir arbeiten hier effektiv und geräuschlos in engster Abstimmung mit den betroffenen
Mandanten. Da jeder Beschuldigte das Recht hat, sich bis zu drei Verteidiger zu nehmen, arbeiten wir in Strafsachen von besonderem Umfang im
Einzelfall mit Herrn Dr. jur. Andreas Hohnel, Fachanwalt für Strafrecht (Frankfurt am Main) zusammen.
Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht
Unser Kooperationspartner Rechtsanwalt Dipl. Ing. Jörg Hager verfügt im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und
des Markenrechts über langjährige Erfahrung. Bei komplexen Vertragsgestaltungen können wir auf dessen Expertise und gut erprobte
Zusammenarbeit vertrauen. Wir vertreten uns gegenseitig im Bedarfsfalle in Untervollmacht bei Gericht. Kollege Hager korrespondiert in
sämtlichen Rechtsangelegenheiten auch in englischer Sprache.
Sportbootrecht
Aufgrund privater Interessen, der Vita von Rechtsanwalt Steinhart und der damit zusammenhängenden Beziehungen in Bereichen der
Marine und der Seefahrt hat die Kanzlei in der Vergangenheit zahlreiche Fälle mit einem maritimen Bezug und aus dem Bereich des
Sportbootrechts vertreten, etwa die Abwicklung von Yachtschäden, die Vertragsgestaltung von Crew- und Charterverträgen oder
bei Problemen mit Werkverträgen der Boote in der Werft.
Weiterbildung, insbesondere in den Gebieten, die als Tätigkeitsschwerpunkte ausgewiesen werden, ist für uns selbstverständlich. Neben dem Besuch von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, gehören wir Vereinigungen und Interessengemeinschaften der Anwaltschaft an. Wir publizieren in Zeitschriften und/ oder halten Vorträge.
Die Kanzlei bildet regelmäßig und gerne Praktikanten, Auszubildende und Rechtsreferendare aus.