Kanzleiprofil



Seit über 25 Jahren schenken private Mandanten, aber auch Unternehmungen, Freiberufler und Institutionen, wie Stiftungen oder Kommunalverwaltungen, unserer Kanzlei ihr Vertrauen. Der Inhaber der Kanzlei entstammt einer Familie von Juristen - schon der Urgroßvater war Richter.

Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:

  1. Immobilien- und Mietrecht

    Rechtsanwalt Steinhart ist Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie akkreditierter Berater von Haus und Grund Limburg e. V. für den Bereich Bad Camberg, zugleich auch Beisitzer im Vorstand. Er ist zudem zweiter Vorsitzender im Förderkreis der Fachanwaltschaft Miet-und Wohnungseigentumsrecht e.V. Frankfurt am Main. Als Verwaltungsratsmitglied der Kirche hat RA Steinhart mehrere Jahre den Bereich Pachten- und Liegenschaften betreut, so dass die Kanzlei über große, langjährige Erfahrung im Miet- und Pachtrecht verfügt.
    Frau Kollegin Uhlenbrauck hat aufgrund deren Vita mehrjährige Erfahrungen im Bereich Real Estate und mit Sale-and-lease-back Verträgen anhand internationaler Projekte. Diese steht Ihnen auch bei der Abwicklung größerer (mietrechtlicher) Projekte zur Verfügung.
    Wir vertreten überwiegend institutionelle Vermieter und viele private Vermieter mit einem größeren Bestand in allen Fragen rund um das Mietrecht und das Immobilieneigentum. Gerne begleiten wir Sie bei Immobiliengeschäften, wie Übertragung und Verkauf und beraten Sie – wir empfehlen Notare, denen wir vertrauen. Die Kanzlei verfügt über exzellente Beziehungen zu hiesigen Architekturbüros, Planern, Statikern und Denkmalschützern.
    Wenn nötig, setzen wir Ihre Rechte in den genannten Schwerpunkten auch gerichtlich durch.
    Diese umfassen
    • das Recht der Wohnraummietverhältnisse,
    • das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
    • Immobilien- und Grundstücksrecht,
    • Wohnungseigentumsrecht,
    • Leasingverträge, Miete von beweglichen Gegenständen (bsp. Baumaschinen, etc.), Lizenzverträge,
    • Maklerrecht und Nachbarrecht.


  2. Arbeitsrecht

    Im Bereich des Individualarbeitsrechts verfügt Rechtsanwalt Steinhart und Rechtsanwältin Uhlenbrauck über langjährige Erfahrung.

    Diese reicht vom Bearbeiten und Aktualisieren der Arbeitsverträge unserer gewerblichen Mandanten bis zur gerichtlichen Vertretung in Kündigungsschutzprozessen oder Lohnprozessen. Dies umfasst auch das Verhandeln von Aufhebungsverträgen.

    Hier konnte unsere Kanzlei in den letzten Jahren gerade im Bankensektor respektable Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen.


  3. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    Der strafrechtliche Bereich ist ein sensibles Thema. Wir arbeiten hier effektiv und geräuschlos in engster Abstimmung mit den betroffenen Mandanten. Da jeder Beschuldigte das Recht hat, sich bis zu drei Verteidiger zu nehmen, arbeiten wir in Strafsachen von besonderem Umfang im Einzelfall mit Herrn Dr. jur. Andreas Hohnel, Fachanwalt für Strafrecht (Frankfurt am Main) zusammen.


  4. Vertragsgestaltung

    Frau Kollegin Verena Uhlenbrauck verfügt über langjährige Kenntnisse im Bereich der Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung.
    Insbesondere aufgrund deren Erfahrungen mit umfangreichen Verhandlungen von Verträgen mit großen Finanzvolumina mit internationalen Unternehmen greifen wir auf Kollegin Uhlenbraucks Expertise bei komplexen Vertragsverhandlungen zurück, sei es im Bereich des Arbeitsrechtes, oder bei Fragen im Bereich des Mietrechts.


  5. Sportbootrecht

    Aufgrund privater Interessen, der Vita von Rechtsanwalt Steinhart und der damit zusammenhängenden Beziehungen in Bereichen der Marine und der Seefahrt hat die Kanzlei in der Vergangenheit zahlreiche Fälle mit einem maritimen Bezug und aus dem Bereich des Sportbootrechts vertreten.
    Etwa die Abwicklung von Yachtschäden, die Vertragsgestaltung von Crew- und Charterverträgen oder bei Problemen mit Werkverträgen der Boote in der Werft.





  6. Energierecht

    Frau Kollegin Uhlenbrauck verfügt über jahrelange profunde Kenntnisse im Bereich des Energierechts. Die Rechtsnormen im Bereich der Energiewirtschaft umfassen die Erzeugung, die Verteilung, den Transport, den Verbrauch und die Einsparung von Energie.
    Die Expertise umfasst dabei zusätzlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Bundesimmissionsschutzgenehmigungen von Anlagen der erneuerbaren Energien, sowie Vergütungsregelungen von Energieanlagen.







Weiterbildung, insbesondere in den Gebieten, die als Tätigkeitsschwerpunkte ausgewiesen werden, ist für uns selbstverständlich. Neben dem Besuch von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, gehören wir Vereinigungen und Interessengemeinschaften der Anwaltschaft an.
Wir publizieren in Zeitschriften und/ oder halten Vorträge.

Die Kanzlei bildet regelmäßig und gerne Praktikanten, Auszubildende und Rechtsreferendare aus.