Wissenswertes für das Mandatsverhältnis
Was Sie vor einer Beauftragung wissen sollten:
- Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, zur Verschwiegenheit, aber auch zur Fortbildung verpflichtet.
- Die Kosten für einen Anwalt richten sich in Zivilsachen nach der Höhe des Gegenstandswertes entsprechend einer gesetzlichen Gebührentabelle, sowie einem gesetzlichen Vergütungsverzeichnis nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur anwaltlichen Vergütung: "Oft überschätzt: Das Anwaltshonorar". Wir empfehlen aber auch, über eine Honorarvereinbarung nachzudenken. Diese bietet mehr Transparenz und kann in manchen Fällen eine wirtschaftlichere Alternative darstellen.
- Bitte vereinbaren Sie Besprechungstermine vorab telefonisch und bringen Sie die notwendigen Unterlagen zum Mandantentermin mit. Wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage gegenüber meiner Kanzlei.
Formulare zum Ausfüllen vor dem ersten Mandantentermin finden sie unter Formulare
- Schon eine einfache Beratung - sogar eine telefonische Auskunft - ist gebührenpflichtig.
- Dafür haftet der Anwalt aber auch für seine Fehler: Jeder Rechtsanwalt oder Notar ist berufshaftpflichtversichert. Anwälte haften für ihre Tätigkeit in der Regelverjährungsfrist von drei Jahren, Fristbeginn mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
- Wir wahren Ihre Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Bei Mandatsbeginn klären wir Sie schriftlich über diese Normen und die heraus entstehenden Verpflichtungen unsererseits/Rechte Ihrerseits auf. Die Informationen sind sehr umfangreich. Bitte drucken Sie diese auf unserer Seite Formulare aus und bringen diese, wenn möglich, gegengezeichnet mit.
- Die Rechtsanwaltschaft ist gehalten, wenn und soweit der Mandant über eine Rechtschutzversicherung verfügt, diese einmalig kostenlos wegen Deckungsschutz anzufragen. Dies umfaßt nicht umfangreiche Korrespondenz, ob oder unter welchen Umständen Deckungsschutz besteht. Der Anwalt selbst hat jedoch stets den Gebührenanspruch direkt gegen seinen Auftraggeber, unabhängig davon, ob eine Rechtschutzversicherung besteht, oder nicht. Er muß sich nicht wegen seiner Gebühren an eine Rechtschutzversicherung verweisen lassen.
- Nach dem RVG ist es üblich und auch dort vorgesehen, dass der Rechtsanwalt einen angemessenen Gebührenvorschuß einnehmen darf. (§9 RVG)
- Der Rechtsanwalt ist aber auch verpflichtet, dem Mandanten Abschriften aller wesentlichen Schriftstücke zukommen zu lassen, damit dieser über den Gang des Verfahrens unterrichtet ist. Dem kommen wir selbstverständlich nach. Wir versenden vordringlich die Abschriften als PDF-Datei via Email an Sie. Bitte beachten Sie: Wir unterhalten eine verschlüsselte Kommunikation nur zu Gerichten und Behörden über spezielle Dienste ( EGVP / beA). Der allgemeine Emailverkehr stellt keine sichere Datenkommunikation dar und kann durch unbefugte Dritte mitgelesen werden.
- Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß §2 Abs. 1 Nr.10a Buchstaben aa.) des GwG -Geldwäschegesetzes- zur Risikoanalyse bei Immobiliengeschäften, die wir begleiten und beraten, verpflichtet sind. Wir sind gemäß §45 Abs. 1 GwG zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU in Köln digital registriert.