Ethik-Kodex
Auszug aus dem Ethik-Kodex, dem sich unsere Kanzlei als Mitglied des europaweit tätigen BRK (Bund katholischer Rechtsanwälte) verpflichtet fühlt. Selbstverständlich gelten für uns darüber hinaus auch unsere Berufsregeln und Berufsordnungen.
2. Verhaltensregeln im Beruf
Aus unseren Grundwerten leiten wir für unsere Berufsausübung folgende Verhaltensregeln ab, mit denen wir unseren ethischen Anspruch verwirklichen wollen:
- Verlässlichkeit
Wir wollen unsere Mandanten umfassend und realistisch über die Erfolgsaussichten bzw. die Auswirkungen unserer Tätigkeit informieren. Wir wollen Ihnen praktische und realisierbare Lösungen anbieten. Wir klären unsere Vergütung zu Beginn des Mandatsverhältnisses. Wir stehen zu unserem Wort.
- Kompetenz
Wir nehmen nur Mandate an, die wir beherrschen und ziehen ansonsten Spezialisten zu Rate bzw. verweisen an sie. Unsere gesetzliche Fortbildungsverpflichtung erfüllen wir durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und kollegialen Austausch untereinander.
- Verschwiegenheit
Es ist selbstverständlich und strafrechtlich sanktioniert, dass der Rechtsanwalt Dritten keine Informationen über aktuelle oder frühere Mandatsbeziehungen geben darf. Darüber hinausgehend verpflichten wir uns, unsere Mandanten nicht voreilig zu einer Entbindung von der Schweigepflicht anzuhalten.
- Fairness
Durch unser integres Handeln und die Mitgliedschaft im BKR tragen wir dazu bei, das Ansehen unseres Berufsstandes zu fördern. Dazu gehört auch, im Wettbewerb andere Rechtsanwälte nicht zu verunglimpfen oder ihr Verhalten falsch darzustellen. Anderen Berufskollegen begegnen wir mit kollegialem Respekt.
- Wahrhaftigkeit
Der Pflicht zum wahrheitsgemäßen Vortrag entsprechen wir, indem wir unsere Mandanten genau zu streitigen Sachverhalten befragen und auf die Folgen eines falschen Vortrages hinweisen.
- Engagement
Wir übernehmen soziale Verantwortung, z.B. durch Übernahme von Fällen, in denen keine oder nur eine geringe Vergütung zu erwarten ist.
Als Rechtsanwälte stehen wir zu unserer Verantwortung für unsere Familien, die Kirche und die Gesellschaft. Wir engagieren uns in der Förderung junger Berufskollegen, z.B. durch die Finanzierung der Stiftung „Kuratorium-Ludwig-Windthorst“ und das Angebot von Praktikumsplätzen.
- Eigenkontrolle
Soweit dem Vorstand des BKR Verstöße gegen diese Verhaltensregeln angezeigt werden, hört er das betroffene Mitglied an und versucht zu vermitteln.
Compliance Regelungen
Im Rahmen von Compliance-Regelungen sollte es für Rechtsanwälte und damit als Organe der Rechtspflege eine Selbstverständlichkeit sein, alle bestehenden Gesetze, Normen und Vorgaben einzuhalten. Gleichwohl stelle ich im Rahmen von Compliance-Regelungen heraus, dass
- die unbedingte Einhaltung der Berufsregelungen und die Vorgaben der Rechtsanwaltskammern hierzu eingehalten und umgesetzt werden,
- jedwede strafrechtliche Verstöße, wie Korruption, Wettbewerbsverstöße, Untreue, Bestechung oder Bestechlichkeit keinen Platz haben,
- im Steuerrecht für die fristgerechte und korrekte Abgabe von Steuerklärungen in unserer Kanzlei Sorge getragen wird durch eingeschaltete Wirtschaftsprüfer, sowie Maßnahmen gegen mögliche Steuerhinterziehung Dritter unterbunden werden,
- im öffentlichen Recht dafür Sorge getragen wird, dass hier alle relevanten Genehmigungen vorliegen,
- im Sozialversicherungsrecht die Beachtung der Meldepflichten für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungen insbesondere der Mitarbeiter(innen) gegeben sind,
- im Arbeitsrecht zugunsten der Beschäftigten in der Kanzlei klare Regeln zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Diskriminierungsverbot und zur Gleichbehandlung gegeben und auch umgesetzt werden,
- die Beachtung des Datenschutzes im Hinblick auf die DS-GVO kanzleiintern, aber auch im Verhältnis zu Justiz- u. sonstigen Behörden, Mandanten und Kollegen, gewahrt werden,
- eingegangene Verträge der Kanzlei eingehalten werden,
- effektive Regeln zur Verhinderung von Bestechung und Bestechlichkeit, zur Verhinderung von Schwarzarbeit und zur Geldwäsche kanzleiintern umgesetzt werden.
- wir gemäß §2 Abs. 1 Nr.10a Buchstaben aa.) des GwG -Geldwäschegesetzes- zur Risikoanalyse bei Immobiliengeschäften, die wir begleiten und beraten, verpflichtet sind. Wir sind gemäß §45 Abs. 1 GwG zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU in Köln digital registriert.